Gerade haben wir Weihnachten und Silvester überstanden, Ostern kommt erst noch und doch sollte sie spätestens jetzt anlaufen: die Urlaubsplanung!
Dabei geht es jedoch nicht um die Frage, welches Hotel in welcher Feriendestination gebucht werden soll, vielmehr geht es um wichtige unternehmerische Entscheidungen:
- Bleibt das Unternehmen offen, oder gibt es einen Betriebsurlaub?
- Kann jemand während Ihrer Abwesenheit wichtige Entscheidungen treffen?
- Was sollte unbedingt vor Urlaubsantritt erledigt sein?
- Gibt es eine Urlaubsregelung für Mitarbeiter?
- Wie gehen Sie damit um, wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig Urlaub nehmen wollen?
Hier einige Tipps für eine stressfrei Freizeit:
- Wenn Sie Betriebsferien machen, beginnen Sie rechtzeitig damit Ihre Kunden zu informieren. Aber auch Lieferanten sollten allenfalls informiert werden und vor allem: geben Sie Ihren Urlaubsantritt bei der Post bekannt! Wenn Sie dies verabsäumen und z.B. Gerichtsschreiben (Klagen, etc.) in Ihrer Abwesenheit einlangen, gelten diese mit dem Datum der Hinterlegung als zugestellt. Sie könnten dadurch Einspruchs- oder Widerspruchsfristen verabsäumen und müssten allenfalls einen Antrag stellen und ob dieser bewilligt wird ist nicht sicher! Damit könnte Ihnen eine Exekution drohen, auch wenn über die tatsächliche Schuldfrage noch gar nicht entschieden ist!
- Bitten Sie jemanden, regelmäßig Postwurfsendungen aus Ihrem Postkasten zu entfernen.
- Wenn Sie keinen Betriebsurlaub machen, regeln Sie, wer in Ihrer Abwesenheit Entscheidungen treffen soll und informieren Sie ALLE darüber. Besprechen Sie, welche Vollmachten Sie dieser Person einräumen. Klären Sie ab, über welche Vorgänge Sie allenfalls informiert werden wollen und wann Sie am besten erreichbar sind (bedenken Sie allenfalls Zeitunterschiede!!)
- Erstellen Sie eine Liste, welche Dinge vor Urlaubsantritt erledigt werden müssen und beginnen Sie so früh wie möglich, diese abzuarbeiten.
- Gehen Mitarbeiterinnen auf Urlaub, klären Sie im Vorfeld wer welche Aufgaben übernimmt (das sollte generell immer geklärt sein, jeder Mitarbeiter muss wissen, wer seine Aufgaben im Urlaub bzw. im Krankheitsfall übernimmt!) Achten Sie auf eine geordnete Übergabe, besprechen Sie offene Punkte.
- Stellen Sie sicher, dass jeder Mitarbeiter allfällige betriebliche Urlaubsregelungen kennt (z.B. Zeiten, zu denen es Urlaubssperren gibt, wie lange vor Urlaubsantritt diese bewilligt bzw. bekanntgegeben werden müssen, ob die „first-come-first-serve“-Regel gilt (= wer seinen Urlaub zuerst einreicht hat das Recht, sich seine Urlaubszeit auszusuchen, wer danach kommt muss nehmen was „übrig bleibt“), ob man nur begrenzt Tage auf einmal nehmen kann (z.B. maximal 3 Wochen auf einmal), etc.). Durch Streitigkeiten zum Thema Urlaub haben schon manche Betriebe sehr gute Mitarbeiter verloren! Von den Problemen, die ein „vergiftetes“ Betriebsklima bringt, gar nicht zu reden.
Wenn Sie diese Punkte beachten, sollte einem erholsamen Urlaub nichts im Wege stehen und alle kehren frisch und motiviert wieder an ihren Arbeitsplatz zurück!