GESELLSCHAFTSFORMEN – Eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen

Dieses Thema ist leider etwas „trocken“, aber es ist ein so entscheidendes Thema, das ich es nicht unerwähnt lassen möchte.

Wer sich zur Selbständigkeit entschließt, sollte sich darüber informieren, in welchem rechtlichen Rahmen das geschehen soll.

Die einfachste Form ist das Einzelunternehmen. Das bedeutet, die Unternehmerin IST das Unternehmen. Sie haftet mit ihrem gesamten Vermögen (auch dem privaten).

Ab einer bestimmten Unternehmensgröße bzw. wenn sich Partner finden, um gemeinsam ein Unternehmen zu gründen oder zu betreiben, empfiehlt es sich, die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ins Auge zu fassen. Dabei gibt es zumindest einen Geschäftsführer, dieser kann angestellt sein (und kein Gesellschafter) oder er ist Gesellschafter und Geschäftsführer in Personalunion oder er ist nur Gesellschafter. Eine GmbH hat dem Firmenbuch den Erlag eines Stammkapitals nachzuweisen.

Gesellschafter haften in aller Regel nur mit dem eingebrachten Kapital. Nicht so der Geschäftsführer, der im Falle von Verfehlungen auch mit seinem privaten Vermögen zur Rechenschaft gezogen werden kann. Die Geschäftsanteile lassen sich quasi beliebig aufteilen und vererben bzw. verkaufen (so im Gesellschaftsvertrag nichts anderes geregelt ist).

Die OG (Offene Gesellschaft) benötigt kein Stammkapital, die Gesellschafter haften uneingeschränkt (also wie Einzelunternehmer auch mit ihrem Privatvermögen) und solidarisch (ist der offene Betrag bei Gesellschafter A nicht einzutreiben, können Gläubiger auf das Vermögen von Gesellschafter B zugreifen, unabhängig davon, ob dieser gekauft hab bzw. wie hoch sein Anteil ist).

Bei einer Kommanditgesellschaft (KG), die wie die OG durch Eintragung ins Firmenbuch entsteht gibt es einen persönlich haftenden Gesellschafter/Geschäftsführer (Komplementär) und einen oder mehrere beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten), die allerdings auch nicht vertretungsbefugt sind (d.h., sie dürfen im Namen der Gesellschaft keine Verträge abschließen). Diese Form wird oft gewählt, wenn sich Jungunternehmer Geldgeber in die Firma holen.

Für welche Form man sich auch immer entscheidet gibt es einige wichtige Punkte zu beachten:

 

  • Ausführliche Information und Beratung ist wichtig und dringend angeraten!
  • Wer eine Partnerschaft eingeht, sollte sich seine künftigen Geschäftspartner anschauen und alle verfügbaren Informationen einholen.
  • Gesellschaftsverträge sollten von einer Juristin verfasst werden. Die Bedingungen sollten klar und verständlich sein.
  • Wenn man unsicher ist: Im Zweifel den Vertrag (VOR UNTERFERTIGUNG!!) nochmal von einem Anwalt prüfen lassen, der MEINE Interessen vertritt.
  • Änderungen im Firmenbuch kosten etwas, daher sollten die Verträge so formuliert sein, dass sie auch über mehrere Jahre gültig sein können.
  • Von Zeit zu Zeit sollte man Gesellschaftsverträge überprüfen und sie gegebenenfalls an geänderte Situationen anpassen. Das ist immer noch billiger als im Streitfall jahrelange Prozesse führen zu müssen.

Wie bereits am Anfang gewarnt: das Thema ist sehr komplex und kann hier natürlich nur in einem kurzen Überblick wiedergegeben werden. SICH UMFASSEND ZU INFORMIEREN IST FÜR EINE GUTE ENTSCHEIDUNG UNABDINGBAR!

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