ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(als Downlaod: AGB )
1. ALLGEMEINE GRUNDLAGEN / GELTUNGSBEREICH
1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin (Susanne Meches, Unternehmensberaterin) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich verwiesen wird.
1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von Susanne Meches, Unternehmensberaterin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr den Sinn und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. UMFANG DES BERATUNGSAUFTRAGES / STELLVERTRETUNG
2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2. Susanne Meches, Unternehmensberatung ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Susanne Meches, Unternehmensberatung selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich Susanne Meches, Unternehmensberatung zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch Susanne Meches, Unternehmensberatung anbietet. Ausgenommen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung von Susanne Meches, Unternehmensberatung.
3. AUFKLÄRUNGSPFLICHT DES AUFTRAGGEBERS / VOLLSTÄNDIGKEITSERKLÄRUNG
3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlaubt.
3.2. Der Auftraggeber wird Susanne Meches, Unternehmensberatung auch über vorher durchgeführte und / oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Susanne Meches, Unternehmensberatung auch ohne deren besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis geben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von Susanne Meches, Unternehmensberatung bekannt werden.
3.4. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von Susanne Meches, Unternehmensberatung von dieser informiert werden.
4. SICHERUNG DER UNABHÄNGIGKEIT
4.1. Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter von Susanne Meches, Unternehmensberatung zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. BERICHTERSTATTUNG / BERICHTSPFLICHT
5.1. Susanne Meches, Unternehmensberatung, verpflichtet sich, über seine Arbeit, die einer Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2. Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.
5.3. Susanne Meches, Unternehmensberatung ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.
6. SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS
6.1. Die Urheberrechte an den von Susanne Meches, Unternehmensberatung und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote, Berichte, Analyse, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger, etc.) verbleiben bei Susanne Meches, Unternehmensberatung. Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung von Susanne Meches, Unternehmensberatung zu vervielfältigen und / oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung / Verbreitung des Werkes eine Haftung von Susanne Meches, Unternehmensberatung – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
6.2. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Susanne Meches, Unternehmensberatung zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und / oder Schadenersatz.
7. GEWÄHRLEISTUNG
7.1. Susanne Meches, Unternehmensberatung ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.
7.2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.
8. HAFTUNG / SCHADENERSATZ
8.1. Susanne Meches, Unternehmensberatung haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Susanne Meches, Unternehmensberatung beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von Susanne Meches, Unternehmensberatung zurückzuführen ist.
8.4. Sofern Susanne Meches, Unternehmensberatung das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und / oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt Susanne Meches, Unternehmensberatung diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diesen Dritten halten.
9. GEHEIMHALTUNG / DATENSCHUTZ
9.1. Susanne Meches, Unternehmensberatung verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
9.2. Weiters verpflichtet sich Susanne Meches, Unternehmensberatung, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
9.3. Susanne Meches, Unternehmensberatung ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
9.4. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch für das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5. Susanne Meches, Unternehmensberatung ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet Susanne Meches, Unternehmensberatung Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetztes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden ist.
10. HONORAR
10.1. Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält Susanne Meches, Unternehmensberatung ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Susanne Meches, Unternehmensberatung, Susanne Meches, Unternehmensberatung ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
10.2. Susanne Meches, Unternehmensberatung wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung von Susanne Meches, Unternehmensberatung vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Susanne Meches, Unternehmensberatung, so behält Susanne Meches, Unternehmensberatung den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30% des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
10.5. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist Susanne Meches, Unternehmensberatung von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
10.6.Ist keine Vereinbarung hinsichtlich der Höhe des Honorars getroffen worden, gelten die Richtlinien der Österreichischen Wirtschaftskammer für Honorare von Unternehmensberatern als vereinbart.
10.7.Bei Verträgen, die auf unbestimmte Dauer abgeschlossen wurden, ist Susanne Meches, Unternehmensberaterin berechtigt, eine Indexanpassung der Honorare vorzunehmen.
11. ELEKTRONISCHE RECHNUNGSLEGUNG
11.1. Susanne Meches, Unternehmensberatung ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Susanne Meches, Unternehmensberatung ausdrücklich einverstanden.
12. DAUER DES VERTRAGES
12.1. Der Vertrag endet, soweit nichts anderes vereinbart, grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2. Werden Verträge auf unbestimmt Dauer geschlossen, so können sie unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum 1. eines Monats von beiden Seiten gekündigt werden.
12.3. Verträge können dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen:
12.3.1. wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
12.3.2. wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät
12.3.3. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren von Susanne Meches, Unternehmensberatung weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von Susanne Meches, Unternehmensberatung eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
13.1. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
13.2. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.3. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von Susanne Meches, Unternehmensberatung, 2294 Marchegg. Für Streitigkeiten ist das Landes- als Handelsgericht Korneuburg zuständig.
Marchegg, Jänner 2017